Als Innenstadtlokal verfügt das FLAVOUR über einen einzigen Gästeparkplatz im Innenhof. Damit steht unserem Haus bereits mehr Parkmöglichkeit zur Verfügung, als es bei den meisten anderen innerstädtischen Adressen überhaupt der Fall ist. Umso wichtiger ist es, dass die bestehende Regelung ausnahmslos eingehalten wird.
Alle weiteren Stellplätze im Innenhof sind den Bewohnern des Hauses fix zugewiesen und dürfen nicht genutzt werden. Auch freie Hofflächen sind keine Parkplätze, sondern müssen jederzeit als Rangierfläche sowie für Zu- und Abfahrten freigehalten werden.
Die in der Vergangenheit teils noch geduldete, lockerere Situation wurde leider wiederholt und in einem Ausmaß ausgenutzt, das ein geordnetes Zu- und Abfahren für die Anrainer zunehmend erschwert hat. Darüber hinaus wurden den Bewohnern zugewiesene Stellplätze immer wieder, teils auch wissentlich, belegt. Für die Betroffenen bedeutete dies, den laufenden Betrieb im FLAVOUR bis in die späten Nachtstunden hinein stören zu müssen, um die Lenker ausfindig zu machen und um sich mit uneinsichtigen Falschparkern auseinanderzusetzen. Dass dies auf Dauer weder zumutbar noch mit Geduld auszugleichen ist, versteht sich von selbst. Entsprechend wird die Einhaltung der Parkplatzregelung mittlerweile von den Anrainern konsequent eingefordert. Die rechtmäßigen Nutzer der zugewiesenen Stellplätze schrecken bei Verstößen auch vor Besitzstörungsklagen und kostenpflichtigem Abschleppen nicht mehr zurück.
Wir bitten Sie daher ausdrücklich, ausschließlich den gekennzeichneten FLAVOUR-Gästeparkplatz zu nutzen. Ist dieser bereits belegt, ersuchen wir Sie, auf öffentliche Parkmöglichkeiten in der Umgebung auszuweichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.